Aktuelle Mitteilungen

09.11.2022: Grundsatzentscheidung der DIA - 2023 werden viele Studiensemester der Studiengänge als Hybridveranstaltungen durchgeführt!

In den letzten Monaten konnten wir die im Winter 2021/2022 installierte Mikrofon- und Kameratechnik im Haus der Akademien ausgiebig testen. Die Rückmeldung unserer Studierenden und auch der Dozierenden und dem Technik-Team zeigen uns, dass wir mit der Investition in professionelle Übertragungstechnik den richtigen Weg eingeschlagen haben. Der so geschaffene Standard ermöglicht uns, auch in zukünftigen Veranstaltungen die Qualitätsanforderungen der DIA sowohl im Präsenzunterricht als auch im LiveStream zu erfüllen. Zuletzt haben 30-50% unserer Studierenden das Angebot der Live-Zuschaltung genutzt. Daher haben Studienleitung und Geschäftsführung der DIA entschieden, dass die nachfolgend aufgeführten Studiengänge/Lehrgänge auch 2023 als Hybridveranstaltung angeboten werden:

Die Veranstaltungen werden vor Ort von den Dozierenden für die anwesenden TeilnehmerInnen durchgeführt und zusätzlich per Web-Stream übertragen. So ist - wenn Sie dies wünschen - eine kontaktfreie Teilnahme im virtuell für Sie erweiterten Schulungsraum möglich. Die Abfrage, ob Sie in Präsenzform oder per virtueller Zuschaltung Ihren Studienblock besuchen möchten, erfolgt i.d.R. vier bis sechs Wochen vor Semesterstart. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser frühzeitigen Ankündigung die notwendige Planungssicherheit und eine für Sie optimale Entscheidungsmöglichkeit bieten können.

 

02.05.2022: Coronavirus - Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht

Nach dem Wegfall der 2G/3G-Kontrollen ist nun auch die Maskenpflicht auf Verkehrswegen im Haus der Akademien aufgehoben. Sie können nun also wieder ohne Mund-Nasen-Maske das Akademiegebäude betreten. Selbstverständlich bleibt Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis an erster Stelle. Daher halten wir gerne an der Freiwilligkeit der Maskennutzung sowie der eigenverantwortlichen Testung auf eine mögliche Covid-Infektion fest.

 

03.04.2022: Coronavirus - Aufhebung der 2G/3G-Kontrollen

Seit 03.04.2022 gilt eine geänderte Corona-Verordnung im Land Baden-Württemberg, die erhebliche Lockerungen der Corona-Maßnahmen umsetzt. Die DIA wird aufgrund der weiterhin hohen Infektionsrate verschiedener Virusvarianten mit folgenden Maßnahmen im Haus der Akademien entgegenarbeiten.
Der Zutritt zum Akademiegebäude ist nun wieder ohne Überprüfung einer 2G oder 3G Regel möglich, d.h. es erfolgt keine Überprüfung Ihres Impfstatus. Allerdings möchten wir alle TeilnehmerInnen auffordern, im Interesse der Gemeinschaft und unabhängig vom persönlichen Impfstatus, einen aktuellen Schnelltest zu Beginn der Veranstaltung durchzuführen und auch während des laufenden Semesterblocks regelmäßig Testangebote zu nutzen.

Für das Akademiegebäude wird die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form beibehalten. Das heißt, im Haus der Akademien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Innerhalb geschlossener Räume ist eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Am Platz im Veranstaltungsraum können Sie - wenn Sie dies wünschen - die Maske während des Unterrichts abnehmen. Zusätzlich bitten bitten wir um Beachtung des Hygienekonzepts.

 

28.01.2022: Coronavirus - FFP2-Maske im Haus der Akademien

Mit der neuen Verordnung des Landes Baden-Württemberg (gültig ab 28.01.2022) wird die Durchführung von Veranstaltungen der beruflichen Bildung erneut eingeschränkt. Im Wesentlichen sind folgende zwei Maßnahmen zu berücksichtigen:

  • ab der Alarmstufe II sind nur noch Onlineveranstaltungen (Ausnahme sind Prüfungen) erlaubt.
  • das Tragen einer FFP2-Maske ist im gesamten Akademiegebäude Vorschrift - auch am Platz während der Veranstaltungen!

Zunächst ergibt sich im Haus der Akademien keine erhebliche Einschränkung. Erst wenn die Alarmstufe II (möglicherweise auch nur im Stadtkreis Freiburg) ausgerufen wird, müssen alle aktuell noch als hybride Veranstaltungen angekündigten Studiensemester als reine Onlinekurse angeboten werden. Neu ist die grundsätzliche Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske auch im Schulungsraum (trotz Abstandsregel).

 

10.01.2022: Coronavirus - Einführung von 2G+ im Haus der Akademien

Seit 27.12.2021 gilt eine geänderte Corona-Verordnung im Land Baden-Württemberg, die in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens die sog. 2G-Plus-Regel einführt. Für die berufliche Bildung gilt allerdings weiterhin die 3G-Regel in allen Stufen inkl. Alarmststufe II. Allerdings wird die DIA der sprunghaften Entwicklung der Omikron-Variante mit folgenden Maßnahmen im Haus der Akademien entgegenarbeiten.

Bis auf weiteres wird der Lehrbetrieb im Haus der Akademien in Hybrid-Form angeboten. D.H. Sie haben die Möglichkeit, sowohl vor Ort als auch virtuell dem Live-Stream der Veranstaltungen zu folgen. Hierzu haben wir in der Winterpause erhebliche technische Aufrüstungen vorgenommen, die die Teilhabe am Geschehen im Seminarraum ermöglicht.

Der Zutritt zum Akademiegebäude ist ab dem 17.01.2022 für Personen möglich, die

  • geimpft/genesen sind – vor weniger als 3 Monaten: In diesem Fall ist KEIN zusätzliches negatives Testergebnis erforderlich ODER
  • geimpft/genesen sind – vor mehr als 3 Monaten: In diesem Fall benötigen wir entweder zusätzlich ein negatives Testergebnis oder den Nachweis einer Booster-Impfung.

Personen ohne Impf- oder Genesenenstatus haben die Möglichkeit, den Veranstaltungen über den Live-Stream zu folgen. Eine Vor-Ort-Teilnahme ist ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich digitale Impfzertifikate in Verbindung mit dem Personalausweis anerkennen können.

 

15.10.2021: Coronavirus

Zum 15. Oktober 2021 ist eine aktualisierte Corona-Verordnung im Land Baden-Württemberg erlassen worden. Kleinere Nachbesserungen und Konkretisierungen sind zu beachten. Für die DIA und das Haus der Akademien in der Eisenbahnstraße wird am 3G-Modell festgehalten. D.h. weiterhin sind die Veranstaltungen für geimpfte, genesene und getestete Personen offen. Die entsprechenden Nachweise sind (ggf. tagesaktuell) beim Betreten des Veranstaltungsgebäudes vorzuzeigen.

Wir beobachten selbstverständlich die Hospitalisierungsinzidenz sowie die Auslastung der Intensivbetten und informieren bei sich abzeichnenden Warn- oder Alarmstufen an dieser Stelle sowie per E-Mail alle TeilnehmerInnen, die für Präsenzveranstaltungen vorgesehen sind.

Die aktuell gültigen Corona-Regeln auf einen Blick:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211015_Auf_einen_Blick_DE.pdf

Die tagesaktuellen Inzidenzwerte finden Sie auf der Homepage des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg:

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/

 

15.09.2021: Coronavirus

Baden-Württemberg veröffentlicht in der ab 16.09.2021 gültigen Corona-Verordnung ein dreistufiges Warnsystem.
Dies bedeutet, dass es strengere Regelungen bei abzeichnender Überlastung der Krankenhäuser geben wird. Zukünftig sind folgende Warnstufen zu beachten:

  • Basisstufe: Allgemein gültige Verhaltensweisen, wie Maskengebot, 3G-Regeln u.a. gelten uneingeschränkt.
  • Warnstufe: Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.
  • Alarmstufe: Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

Die jeweils tagesaktuell vorliegenden Auswertungen werden über das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlicht:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/lagebericht-covid-19/

Die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) wird selbstverständlich unverzüglich über sich abzeichnende Veränderungen der Stufen und Einschränkungen im Vor-Ort-Betrieb im Haus der Akademien informieren.

 

16.08.2021: Coronavirus

Seit heute gilt eine geänderte Corona-Verordnung im Land Baden-Württemberg, die in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens die sog. 3G-Regel einführt. Vor allem für vollständig geimpfte sowie genesene Personen entfallen die allermeisten Beschränkungen. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen.
Erhalten bleibt für uns jedoch die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Im Akademiegebäude bitten wir daher um Beachtung des Hygienekonzepts (https://www.dia.de/de/602/Aktuelle+Hygienemassnahmen+Covid+19.html), das insbesondere das Tragen einer Mund-Nase-Maske im gesamten Gebäude vorsieht. Wenn Sie im Seminarraum Ihren Platz eingenommen haben, kann - wenn Sie dies wünschen - die Maske während des Unterrichts nach aktuellem Stand der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg abgenommen werden.

Um Ihnen und allen an der Weiterbildungsmaßnahme Beteiligten die größtmögliche Sicherheit bieten zu können, werden wir die 3G-Regel überprüfen. D.h. wir müssen Sie auffordern, den Nachweis einer vollständigen Impfung, den noch gültigen Nachweis einer Genesung oder einen aktuellen (nicht älter als 24 Stunden) COVID-Schnelltest (kein Eigentest) bei Zugang zum Akademiegebäude bereitzuhalten. Falls Sie zur Personengruppe mit vollständigem Impfschutz gehören oder einen amtlichen Genesenennachweis führen können, ist eine Testung nicht notwendig. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis jeweils zur Veranstaltung mit.

 

23.06.2021: Coronavirus

Ab dem 5. Juli führen wir unseren Studienbetrieb wieder HYBRID durch! Das heißt: Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Veranstaltungen bei uns vor Ort besuchen oder lieber online daran teilnehmen möchten.
Ab August planen wir für unsere Studiengänge wieder reine Präsenzblöcke. Für die Sicherheit aller Teilnehmenden sorgen dabei unsere umfangreichen Hygienemaßnahmen. Näheres dazu erfahren Sie unter: https://www.dia.de/de/602/Aktuelle+Hygienemassnahmen+Covid+19.html

Unabhängig davon bieten wir Ihnen auch weiterhin viele spannende Themen als Web-Seminare an. Wir freuen uns auf Sie!

 

23.03.2021: Coronavirus

Aus aktuellem Anlass müssen wir Sie erneut darüber informieren, dass der Seminarbetrieb im Haus der Akademien nach der gestrigen Entscheidung unserer Landes- und Bundesregierung bis mindestens 18. April 2021 nicht wieder aufgenommen werden kann. Nach zähem Ringen werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie nochmals verstärkt. Somit bleiben grundsätzlich Veranstaltungen sowie der Studienbetrieb im Haus der Akademien mindestens bis Mitte April untersagt. Die Geschäftsführung und Studienleitung der DIA hat daher eine Entscheidung für die Präsenzveranstaltungen im April / Mai treffen müssen. Die zunächst als Hybrid-Veranstaltungen mit Vor-Ort Teilnahme angekündigten Semesterblöcke müssen nun komplett in die Virtualität überführt werden. Wir sehen keine sinnvolle Möglichkeit, die Studiensemester ab 12.04.2021 bzw. 19.04.2021 im Haus der Akademien anzubieten. Daher wird nur die Teilnahme per Web-Stream (live) möglich sein.

Für die Semester-Veranstaltungen der DIA, die nach dem 19.04.2021 starten, wird voraussichtlich in der zweiten Aprilwoche entschieden. Wobei die Durchführung als Hybrid-Veranstaltung bereits zugesagt wird. Unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Coronabestimmungen im April werden wir Sie über weitere Maßnahmen informieren.

Bei Rückfragen nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung – bitte bleiben Sie gesund!

 

04.03.2021: Coronavirus

Der Seminarbetrieb im Haus der Akademien kann nach der gestrigen Entscheidung unserer Landes- und Bundesregierung voraussichtlich bis mindestens 28. März 2021 nicht wieder aufgenommen werden kann. Das Land Baden-Württemberg wird in den nächsten Tagen eine neue Verordnung veröffentlichen. Es wird zwar in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens lockerungen geben. Wir vermuten aber, dass Veranstaltungen sowie der Vor-Ort-Studienbetrieb an der DIA weiterhin untersagt bleibt. Erst Ende März 2021 soll entschieden werden, ob der Lockdown auch über den 28. März 2021 hinaus verlängert werden muss.

Wir kündigen daher an, dass wir alle Veranstaltungen - die für den Studienort Freiburg vorgesehen sind - bis zum 06.05.2021 auch live über Webex streamen, so dass Sie auch per Wort und Skript - sogar mit dem Smartphone - an einem Ort Ihrer Wahl teilnehmen können. Hierbei handelt es sich um eine "Hybrid-Lösung". Die Veranstaltung wird vor Ort von den Dozierenden für die anwesenden TeilnehmerInnen durchgeführt und zusätzlich per Web-Stream übertragen. So ist - wenn Sie dies wünschen - eine kontaktfreie Teilnahme im virtuell für Sie erweiterten Schulungsraum möglich.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der neuen Coronabestimmungen Ende März werden wir Sie über weitere Maßnahmen informieren.

Bei Rückfragen nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.
Wir wünschen viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung – bitte bleiben Sie gesund!

 

11.02.2021: Coronavirus

Seit gestern Abend sind nun neue Erkenntnisse zum nationalen Umgang mit der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Der "harte" Lockdown wird mindestens bis zum 07. März 2021 andauern. Am 03. März 2021 soll auf Bundes- und Landesebene entschieden werden, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen oder die Einschränkungen verlängert werden müssen.

Die Geschäftsführung und Studienleitung der DIA hat daher eine Entscheidung für die Präsenzveranstaltungen im März treffen müssen. Die zunächst als Hybrid-Veranstaltungen mit Vor-Ort Teilnahme angekündigten Semesterblöcke müssen nun komplett in die Virtualität überführt werden. Wir sehen keine sinnvolle Möglichkeit, die Studiensemester ab 01.03.2021 im Haus der Akademien anzubieten. Daher wird nur die Teilnahme per Web-Stream (live) möglich sein.

Für die Semester-Veranstaltungen der DIA, die nach den Osterferien stattfinden, wird Anfang März entschieden.

Für die am 07./08. März 2021 und 11./12.03.2021 geplanten schriftlichen Prüfungen sind aktuell weiterhin Präsenztermine vorgesehen.

 

11.01.2021: Coronavirus

Die seit heute gültige Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor. In Baden-Württemberg gilt weiterhin die Ausgangssperre von 20:00 - 05:00 Uhr und private Treffen sind nur mit im eigenen Haushalt mit einer weiteren Person erlaubt. Notwendige berufliche Tätigkeiten sowie beruflich initiierte Übernachtungen sind aber weiterhin möglich.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Geregelt ist hier: Insbesondere außerbetriebliche Bildungsangebote der beruflichen Bildung in Präsenz sind nun bis zum 31. Januar 2021 grundsätzlich unzulässig. Sie können nur ausnahmsweise unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. „im Präsenzbetrieb durchzuführende Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen“) stattfinden.

Somit müssen wir mitteilen, dass die Semesterblöcke im Januar komplett virtuell durchgeführt werden. Prüfungen werden - unter Einhaltung der Hygieneanforderungen im Haus der Akademien - allerdings durchgeführt.

Für Veranstaltungen im Februar / März 2021 halten wir an dieser Stelle stets über die Entwicklung auf dem Laufenden.

 

14.12.2020: Coronavirus

Seit gestern sind nun neue Erkenntnisse zum nationalen Umgang mit der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Der "harte" Lockdown wird mindestens bis zum 10.01.2021 andauern. In der ersten Januarwoche soll auf Bundes- und Landesebene entschieden werden, ob die getroffenen Maßnahmen ausreichen oder die Einschränkungen auch über den 10.01.2021 hinaus verlängert werden müssen.
In der Pressekonferenz der Bundesregierung vom Sonntag (13.12.2020) wird das Ziel von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und geringere Inzidenzen angestrebt. Wird dieses nicht bis Anfang Januar erreicht, steht eine Verlängerung des Lockdowns zur Entscheidung an.

Die Entwicklung der Pandemie beobachten wir mit Sorge. Zudem ist die aktuelle Unsicherheit für die Planung von Übernachtungen in Freiburg, Ihre Anreise sowie die weiteren Begleitumstände (Laden-, Restaurant- und Hotelschließungen) problematisch.
Die Geschäftsführung und Studienleitung der DIA hat daher eine Entscheidung für die Präsenzveranstaltungen im Januar treffen müssen. Die zunächst als Hybrid-Veranstaltungen mit Vor-Ort Teilnahme angekündigten Semesterblöcke müssen nun komplett in die Virtualität überführt werden. Wir sehen keine sinnvolle Möglichkeit, die Studiensemester ab 11.01.2021 im Haus der Akademien anzubieten. Daher wird nur die Teilnahme per Web-Stream (live) möglich sein.

Für die am 20.01.2021 und 27.-29.01.2021 geplanten mündlichen Prüfungen sind aktuell weiterhin Präsenztermine vorgesehen. Eine finale Entscheidung kann erst nach Vorliegen neuer Erkenntnisse ab Anfang Januar erfolgen.

 

 

 

 

02.11.2020: Corona- und Grippevirus

Seit heute gilt eine geänderte Corona-Verordnung im Land Baden-Württemberg, die in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens weitere Einschränkungen mit sich bringt. Für die DIA sind u.a. folgende Auflagen zu beachten:

  • Die Abstandspflicht ist verpflichtend einzuhalten. Der Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern muss grundsätzlich immer eingehalten werden.
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtungen der beruflichen Bildung bzw. in Bildungsangeboten der beruflichen Bildung auch während der Lehrveranstaltungen wird dringend empfohlen. Dies gilt ganz besonders auch für Situationen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht gewährleistet werden kann. Entsprechende Vorgaben können von den Einrichtungen der beruflichen Bildung eigenverantwortlich durch Hausrecht festgelegt werden.

Positiv ist, dass trotz der massiven Einschränkungen ein Vor-Ort Schulungsbetrieb weiterhin möglich ist. Der Mindestabstand von 1,5 Metern in Veranstaltungsräumen kann grundsätzlich gewährleistet werden. Das Tragen der Mund-Nasen-Maske am Platz im Seminarraum ist somit seitens der DIA nicht zwingend vorgegeben.

 

17.10.2020: Corona- und Grippevirus

Aus aktuellem Anlass informieren wir über die Entscheidung der Stadt Freiburg zum Umgang mit der Corona-Pandemie. In der am 16.10.2020 veröffentlichten Verfügung der Stadt Freiburg wird wie folgt ausgeführt:

"Bei öffentlichen Veranstaltungen im Sinne des § 10 Abs. 6 der Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus des Landes Baden-Württemberg (Corona-Verordnung) ist im gesamten Stadtgebiet durchgängig eine Mund-Nasen-Bedeckung gemäß Ziffer 2b) dieser Allgemeinverfügung zu tragen."

https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/params_E140686344/1615877/2020-10-16_AllgV_TN-Zahl_MNS-Markt_1_2_1.pdf

Bei allen Studiengängen, Seminaren und Prüfungen im Haus der Akademien handelt es sich um öffentliche Veranstaltungen im oben genannten Sinne. Das Tragen der Mund-Nasen-Maske ist daher während des gesamten Aufenthalts im Akademiegebäude verpflichtend.

Wir bitten um Verständnis und Rücksichtnahme.

 

23.09.2020: Corona- und Grippevirus

Die Entwicklung der Infektionszahlen mit dem COVID-19 Virus ist in den letzten Tagen bundesweit sprunghaft angestiegen. Einige Städte und Landkreise haben den vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Wert von mehr als 50 Infizierten/100.000 Einwohner überschritten. Aktuell ist allerdings nur einzelne Städte und Landkreise als Risikogebiet gekennzeichnet. Die Übersicht über das Infektionsgeschehen können Sie der Landkarte des RKI über den folgenden Link entnehmen.
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4

Wir möchten unsere PräsenzteilnehmerInnen trotzdem bitten, unabhängig ob sie aus einem Gebiet mit hohen Infektionszahlen kommen, vor der Anreise nach Freiburg Ihren persönlichen Gesundheitszustand zu prüfen. Bei Anzeichen einer Erkrankung verweisen wir zum Schutze aller Beteiligten auf das Hygienekonzept im Haus der Akademien. Ggf. sollte vor der Anreise nach Freiburg zunächst ein Test unternommen und das Negativtestat abgewartet werden. Genauso ist bei Anzeichen vorzugehen, falls Sie das Semester bereits angetreten haben.

 

23.06.2020: Corona- und Grippevirus

Vorsichtiger Optimismus für Präsenzveranstaltungen im Sommer/Herbst 2020

Die Schließung des Akademiegebäudes seit 16. März 2020 hat einen tiefgreifenden Einschnitt in die Seminar- und Studiengangsangebote der DIA bedeutet. Wir sind der Herausforderung im Bereich der Studiengänge mit einem Umstieg von Präsenzunterricht im Akademiegebäude auf virtuelle Klassenräume und Webinare begegnet. Dabei musste keine Lehrveranstaltung ausfallen!

Seit letzter Woche konnten erste Prüfungen und Seminarveranstaltungen durchgeführt werden. Die Bestuhlung in den Seminarräumen wurde umgestaltet, das gastronomische Konzept für die Pausenbewirtung strengen hygienischen Vorgaben angepasst und überall stehen Desinfektionsspender bereit.

Für Studiensemester ab Juli/August kann der Studienbetrieb im Haus der Akademien nach jetzigem Kenntnisstand wieder aufgenommen werden. Dies natürlich unter Beachtung der strengen Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hierzu wurde ein Hygienekonzept entwickelt, welches das Infektionsrisiko minimieren wird. Unsere Hinweise zum Hygienekonzept finden Sie über den folgenden Link: Hygienemaßnahmen im Haus der Akademien

Wir freuen uns darauf, Sie wieder persönlich in unserem Räumlichkeiten begrüßen zu dürfen und möchten hiermit auf die zusätzlichen Webinare im Juni/Juli 2020 hinweisen! Aktuelle Informationen gibt es unter: www.dia.de.

 

08.05.2020: Corona- und Grippevirus

Zwischenzeitlich liegt für das Land Baden-Württemberg ein Stufenplan für die weitere Vorgehensweise in der Pandemie vor (https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200507_Stufenfahrplan_BW_StM.pdf). Leider ist bislang nicht eindeutig geregelt, wie die stufenweise Öffnung im Bereich der beruflichen Bildung zu interpretieren ist.

Daher haben wir in Freiburg eine Entscheidung getroffen. Aufgrund der unklaren Lage zur möglichen Öffnung des Hauses der Akademien und der für alle Beteiligten notwendigen Planungssicherheit teilen wir mit, dass der ausschließliche Onlinebetrieb über die Schulungssoftware Webex weiterhin das Mittel der Wahl ist. Studierende und TeilnehmerInnen wurden/werden entsprechend informiert. Betroffen sind alle Veranstaltungen bis Ende Juni 2020.

Für die Durchführung von schriftlichen und mündlichen Prüfungen (Termine im Juni/Juli 2020) gehen wir aktuell davon aus, dass durch Einhaltung der strengen Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen eine Durchführung wie geplant möglich ist.

Für Veranstaltungen nach der Sommerpause bietet die DIA die Möglichkeit der unverbindlichen Reservierung von Studienplätzen. So kann gewährleistet werden, dass Entscheidungen für die berufliche Weiterbildung jederzeit im Interesse unserer Studierenden den aktuellen Entwicklungen angepasst werden können.

 

04.05.2020: Corona- und Grippevirus

Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg hält das Durchführungsverbot für berufliche Aus- und Weiterbildung bis zum 10.05.2020 aufrecht. Daher wird der ausschließliche Onlinebetrieb über die Schulungssoftware Webex bis mindestens 10.05.2020 aufrecht erhalten.

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

16.04.2020: Corona- und Grippevirus

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass der Seminarbetrieb im Haus der Akademien nach der gestrigen Entscheidung unserer Landes- und Bundesregierung nicht wieder aufgenommen werden kann. Die für das Land Baden-Württemberg gültige Verordnung wird zwar in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens gelockert, Veranstaltungen sowie der Schul- und Studienbetrieb bleiben aber weiterhin untersagt.

Aufgrund der Unmöglichkeit der Durchführung teilen wir auf diesem Wege mit, dass der ausschließliche Onlinebetrieb über die Schulungssoftware Webex bis mindestens 03.05.2020 aufrecht erhalten wird.

 

14.04.2020: Corona- und Grippevirus

Die Osterfeiertage sind vergangen und die Öffentlichkeit hat sich überwiegend an die Verhaltensregeln der Corona-Verordnungen des Bundes und der Länder gehalten. Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht morgen mit den zuständigen Ministern über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Die Bildungsminister der Länder beraten morgen ebenfalls darüber, wie und wann es in den (Hoch-)Schulen weitergehen soll.

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die aktuelle Verordnung in bestimmten Bereichen gelockert wird. Ob tatsächlich ein Zustand wie vor dem 16.03.2020 erreicht werden kann (Veranstaltungen bis 49 Personen sind zulässig), bleibt allerdings offen. Wir werden Sie unverzüglich nach Bekanntwerden über die Bestimmungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene informieren. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld, da uns verbindliche Zu- oder Absagen zur jetzigen Zeit unmöglich sind.

 

16.03.2020: Corona- und Grippevirus

Das Land Baden-Württemberg hat eine Verordnung erlassen, die den Vor-Ort-Studienbetrieb an der DIA nicht mehr ermöglicht. Wir haben heute unsere Studierenden nach Hause geschickt und führen somit die Veranstaltungen bis zu den Osterferien nur noch im Onlinebetrieb durch.

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/

Wir sorgen dafür, dass unsere Studentinnen und Studenten alle im Frühjahr vorgesehenen Studienleistungen erbringen können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Hierzu wird das auf Präsenzunterricht ausgerichtete Studienangebot kurzzeitig auf Webinare umgestellt. Veranstaltungen ab 20. April 2020 werden nach aktuellem Stand wieder im Regelbetrieb angeboten und durchgeführt.

 

13.03.2020: Corona- und Grippevirus

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass der Seminarbetrieb im Haus der Akademien weiterhin regulär weitergeführt wird. Die geplanten Studiensemester finden wie gewohnt statt und wir freuen uns darauf, Sie bei uns zu begrüßen.
Wir stellen vor Ort ausreichend Seife und Desinfektionsmittel bereit, so dass die empfohlenen Hygienemaßnahmen von allen Teilnehmenden umgesetzt werden können. Zusätzlich wird der Erfordernis der maximalen Teilnehmergruppengröße mit bis zu 50 Personen Rechnung getragen. Insbesondere für die Pausenzeiten werden separate Kaffeestationen eine möglichst "kontaktfreie" Versorgung gewährleisten. Ferner bitten wir alle Hausgäste um die Einhaltung unserer aktuellen Empfehlungen.

Als Alternative bieten wir an, ab Montag, den 16.03.2020 sämtliche Veranstaltungen online mitzuverfolgen. Wir werden die Veranstaltung live über Webex streamen, so dass Sie auch per Wort und Skript - sogar mit dem Smartphone - an einem Ort Ihrer Wahl teilnehmen können.

Sollten Sie sich damit wohler fühlen, lassen Sie uns dies bitte schnellstmöglich wissen. Für die Teilnahme an der Veranstaltung per Webinar wird eine Rückmeldung erwartet. Hierzu reicht eine Mitteilung per E-Mail selbstverständlich aus.

 

28.02.2020: Corona- und Grippevirus

Aktuell überschlagen sich die Ereignisse und der Coronavirus wird zum bestimmenden Thema der Nachrichten. Für die DIA möchten wir an dieser Stelle mitteilen, dass zum jetzigen Zeitpunkt die geplanten Veranstaltungen (Studiensemester und Seminare) wie geplant durchgeführt werden.

Selbstverständlich wird die Entwicklung der Epidemie jederzeit verfolgt. Pläne für mögliche Anpassungen bei Ausweitung der Bedrohungslage sind bereits ausgearbeitet und können unverzüglich umgesetzt werden.
Ergänzende Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

Für Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen im Haus der Akademien bitten wir die Empfehlungen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zu beachten:
Informationen zur Hygiene beim Husten und Niesen
Informationen zur Hygiene beim Händewaschen

 

Im Haus der Akademien sind in allen Toiletten Desinfektionsmittel sowie Seife für Ihren persönlichen Gebrauch vorhanden. Wir bitten um regelmäßige Verwendung.

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