Während des Studiums an der Deutschen Immobilien-Akademie kommt es regelmäßig zu Rückfragen zu Hilfsmitteln bei Prüfungen. Inbesondere zu Gesetzestexten und zugelassenen Taschenrechnern hat die DIA daher die folgenden Ausführungen zusammengestellt:

 

Gesetzestexte

Die für die Prüfung bei der DIA zugelassenen Gesetzestexte werden mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Zusätzlich können Sie sich an den im DIA-Extranet bereitgestellten Musterklausuren der letzten Jahrgänge orientieren. Hier finden Sie immer auf dem Deckblatt notiert, welche Hilfsmittel für die jeweilige Klausur vorgesehen sind.

Die mitzubringenden Gesetztestexte müssen die jeweils in den Verlagsausgaben herausgegebenen, gebundenen Textbände (ohne Kommentierung) sein; z.B. Beck Texte im dtv. Loseblattsammlungen oder Ausdrucke auf Papier sind nicht zugelassen. Weiterhin sind sog. Sammelbände wie z.B. der im Walhalla Verlag herausgegebene Text "Das gesamte Immobilienrecht" bei der DIA nicht zugelassen.

Die von Ihnen verwendeten Gesetzestexte dürfen Unterstreichungen, Markierungen mit Textmarker oder Farbstift sowie Klebefähnchen (auch beschriftet) enthalten. Pro Seite ist eine Klebefahne zulässig. Auch dürfen Sie in geringem Umfang ein kurzes Stichwort bei den Paragraphen notieren. (1 Stichwort pro Paragraph). Die Klebefähnchen dürfen ebenfalls mit einem Stichwort oder einem Paragraphenverweis versehen werden.

Hier eine tabellarische Übersicht der zulässigen und unzulässigen Eintragungen in Gesetzestexten.

Zulässige Eintragungen in Gesetzestexten:

  1. unterstreichen
  2. anstreichen (Textmarker)
  3. kringeln
  4. stricheln
  5. punkten
  6. einrahmen
  7. einklammern
  8. Ausrufezeichen
  9. Gesetzesnamen (Abk.)
  10. Reiter / Post-it-Klebezettel

Paragraphenverweise:
Bei Paragraphenverweisen dürfen nur die Ziffern des bzw. der relevanten Paragraphen mit Paragraphenzeichen (§) und ggf. mit der Abkürzung des Gesetzes (z. B. BGB) neben den betreffenden Paragraphen eingetragen werden. Weitere Eintragungen (z. B. die Auflistung von Anspruchsgrundlagen) sind nicht zulässig.

 

Unzulässige Eintragungen in Gesetzestexten:

  1. Kommentierungen
  2. Hinweise auf Rechtsprechung (BGH ...)
  3. Nummerierung (als Hinweis zur Reihenfolge der Prüfung von Tatbestandsmerkmalen)
  4. Vom Paragraphen losgelöste allgemeine Paragraphenketten oder Auflistungen, die auf freien Blättern in den zugelassenen Gesetzestexten eingetragen werden.
  5. Anführungszeichen
  6. Prozentangaben
  7. Code
  8. „analog“
  9. „pVv“
  10. „cic“

Bei Unsicherheit können Sie gerne vor Beginn der Klausur die von Ihnen verwendeten Gesetzestexte der Klausuraufsicht präsentieren. Sie wollten es genau wissen. Nun haben Sie es …

 

Taschenrechner

Taschenrechner sind inzwischen Geräte der Hochtechnologie. Moderne Taschenrechner haben teilweise mehr Leistungsfähigkeit als der Computer, der die Apollo Mission gesteuert hat!

Die DIA empfiehlt Geräte die der Kategorie "Finanzmathematischer-" bzw. "Wissenschaftlicher" Rechner. Diese Gerätegattungen werden i.d.R. in Preisbereichen zwischen 15 und 30 €uro gehandelt. Sie können Ihr Modell der Wahl gemäß den folgenden Übersichten auf Zulassigkeit bei Prüfungen prüfen:

Link zu Schulprüfungen in Baden-Württemberg:

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/taschenrechner-in-zentralen-abschlusspruefungen

 

 

 

Diese Webseite verwendet Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies. Einige von ihnen sind essenziell, um Inhalte zu personalisieren und die grundlegende Funktionalität unserer Website zu gewährleisten. Zum anderen werden Cookies auch eingesetzt, um die Zugriffe auf diese Website zu analysieren. Sie können den Einsatz von allen, inkl. der nicht notwendigen Cookies akzeptieren oder auch nur auf essenzielle Cookies beschränken. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.